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Schwangerschafts-Glossar

Alle wichtigen Begriffe.
Ruhig erklärt.

In der Schwangerschaft begegnen dir plötzlich viele neue Begriffe – medizinische, bürokratische, juristische. Die meisten wirken komplizierter, als sie sind. Oft genügt eine klare Definition, um Unsicherheit zu lösen.

Dieses Glossar bündelt die 30 wichtigsten Begriffe rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Jeder Eintrag ist so kurz wie möglich gehalten und bei Bedarf mit Artikeln verknüpft, die das Thema vertiefen. Die Sortierung ist alphabetisch – über den Index unten springst du direkt zum gesuchten Buchstaben.

Gut zu wissen: 20 der 30 Begriffe sind mit vertiefenden Artikeln verknüpft. Wenn du zu einem Thema mehr lesen willst, findest du die passenden Links direkt im jeweiligen Eintrag.

B

Beleghebamme

Eine Hebamme, die dich eigenständig durch die Geburt in einer Klinik begleitet, mit der sie einen Belegvertrag hat.

Im Unterschied zur Klinikhebamme ist die Beleghebamme während der Geburt ausschließlich für dich zuständig. Sie kennt dich in der Regel bereits aus der Schwangerschaft. Die Leistung wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen; eine individuelle Rufbereitschafts-Pauschale ist möglich.

C

CTG

Auch: Kardiotokographie · Wehenschreiber

Kardiotokographie – Aufzeichnung von Herztönen des Kindes und Wehentätigkeit der Mutter.

Das CTG gehört ab Woche 28 zur regulären Schwangerenvorsorge und wird auch in der Klinik zur Geburtsüberwachung eingesetzt. Dauer typischerweise 20–30 Minuten.

E

Elterngeld

Auch: Basiselterngeld · ElterngeldPlus · Partnerschaftsbonus

Lohnersatzleistung für Eltern nach der Geburt – 65–100 % des Nettogehalts, max. 1.800 € pro Monat.

Drei Varianten sind möglich: Basiselterngeld (kürzer, höher), ElterngeldPlus (länger, halbiert) und Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche Monate bei paralleler Teilzeit). Der Antrag läuft über die Elterngeldstelle des Bundeslandes.

Wichtig: Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Ein früher Antrag lohnt sich.

Elternzeit

Anspruch auf Freistellung vom Job nach der Geburt – bis zu drei Jahre pro Elternteil, mit Kündigungsschutz.

Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Sie wird beim Arbeitgeber beantragt, spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn. Bis zu 24 Monate können zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.

Errechneter Geburtstermin (ET)

Auch: ET · Entbindungstermin

Das aus der letzten Periode errechnete Datum für die Geburt – Toleranz ca. ±14 Tage.

Der ET wird nach der Naegele-Regel berechnet: erster Tag der letzten Periode + 7 Tage − 3 Monate + 1 Jahr. Nur etwa 4 Prozent der Kinder kommen exakt am ET zur Welt; als termingerecht gilt jede Geburt zwischen SSW 37 und 42.

Ersttrimester-Screening

Auch: ETS · Nackenfaltenmessung

Freiwillige Untersuchung zwischen SSW 11 und 14 zur Einschätzung des Risikos für Chromosomenveränderungen.

Kombiniert Ultraschall (Nackenfalte) und Bluttest. Ergebnis ist eine statistische Wahrscheinlichkeit, keine Diagnose. Gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten nur bei medizinischer Indikation; sonst selbst zu zahlen.

F

Frühgeburt

Geburt vor vollendeter 37. Schwangerschaftswoche (SSW 36+6).

Medizinisch differenziert in späte Frühgeburten (SSW 34–36), moderate (SSW 32–33), sehr frühe (SSW 28–31) und extreme Frühgeburten (vor SSW 28). Der Mutterschutz nach der Geburt verlängert sich bei medizinischer Frühgeburt auf 12 Wochen.

G

Geburtshaus

Hebammen-geführte Einrichtung für Geburten außerhalb der Klinik – ohne Arztpräsenz, bei unkomplizierten Schwangerschaften.

Geburtshäuser eignen sich für Schwangere ohne Risikofaktoren. Im Fall von Komplikationen wird in die nächste Klinik verlegt. Die Krankenkasse übernimmt Hebammenleistung, Pauschalen für Raummiete können variieren.

Geburtsvorbereitungskurs

Auch: GVK · Geburtsvorbereitung

Kurs bei Hebamme oder Klinik zur Vorbereitung auf Geburt, Atmung und erste Zeit mit Baby – meist 14 Stunden.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schwangere vollständig; Partner zahlen meist eine Pauschale. Beliebte Termine zwischen SSW 28 und 32 sollten früh gebucht werden, idealerweise ab SSW 20.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auch: G-BA · Bundesausschuss

Selbstverwaltungsgremium des deutschen Gesundheitswesens – legt u. a. den Umfang der Mutterschafts-Vorsorge fest.

Die Mutterschafts-Richtlinien des G-BA regeln Zeitpunkt, Umfang und Dokumentation aller Vorsorge-Untersuchungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt.

H

Hausgeburt

Geplante Geburt zu Hause, begleitet von einer Hausgeburts-Hebamme.

Nur etwa 1–2 Prozent der Geburten in Deutschland finden zu Hause statt. Voraussetzung ist eine risikoarme Schwangerschaft und eine Hausgeburts-Hebamme, die in manchen Regionen nur schwer zu finden ist.

K

M

Mehrlinge

Auch: Zwillinge · Drillinge

Schwangerschaft mit zwei oder mehr Kindern – engmaschigere Vorsorge und verlängerter Mutterschutz.

Bei Mehrlingsschwangerschaften verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen. Elterngeld erhöht sich um einen Mehrlingszuschlag von 300 € ab dem zweiten Kind.

Mutterschaftsgeld

Lohnersatzleistung während der Mutterschutz-Fristen – 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 € pro Kalendertag von der Krankenkasse. Die Differenz zum bisherigen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.

Mutterschutz

Gesetzlicher Schutz vor der Geburt (6 Wochen) und nach der Geburt (8 bzw. 12 Wochen) – Kündigungsschutz inklusive.

Der Mutterschutz gilt ab Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber. Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich auf 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung (auf Antrag).

N

NIPT

Auch: Nicht-invasiver Pränataltest · Bluttest

Bluttest ab SSW 10 zur Analyse kindlicher DNA auf Trisomie 13, 18 und 21.

Seit Juli 2022 bei begründeter Indikation Kassenleistung. Die Ergebnisse liegen nach rund 1–2 Wochen vor. Auffällige Befunde sollten durch eine invasive Untersuchung bestätigt werden.

P

Perinatalzentrum

Klinik mit spezialisierter Versorgung für Risiko-Schwangerschaften und Frühgeborene.

Perinatalzentren werden in Level 1 (höchste Versorgungsstufe, für extreme Frühgeburten unter SSW 29) und Level 2 differenziert. Bei bekanntem Risiko ist eine frühe Anmeldung sinnvoll.

Plazenta

Auch: Mutterkuchen

Organ, das sich in der Gebärmutter bildet und das Kind mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt.

Die Plazenta wächst während der Schwangerschaft mit dem Kind und wird nach der Geburt als Nachgeburt ausgestoßen. Ihre Lage (z. B. Placenta praevia) wird bei den Ultraschall-Untersuchungen kontrolliert.

R

Rhesusfaktor

Auch: Rh-Faktor

Blutgruppenmerkmal – Rhesus-negative Schwangere erhalten eine Rhesus-Prophylaxe in SSW 28 und nach der Geburt.

Ist die Mutter Rhesus-negativ und das Kind Rhesus-positiv, kann es zu einer Immunreaktion kommen. Die Prophylaxe mit Anti-D-Immunglobulin verhindert dies zuverlässig.

S

Schwangerschaftswoche (SSW)

Auch: SSW · Woche

Zählung der Schwangerschaft in Wochen ab dem ersten Tag der letzten Periode – insgesamt etwa 40 Wochen.

Die Zählung beginnt rückwirkend, weshalb die SSW zu Beginn nicht exakt den biologischen Zeitpunkt trifft. In der Praxis wird mit der ärztlich bestätigten SSW gerechnet, die im Mutterpass dokumentiert ist.

T

V

W

Wehen

Kontraktionen der Gebärmutter – von frühen Übungswehen bis zu geburtsaktiven Wehen.

Man unterscheidet Übungswehen (Braxton-Hicks, ab SSW 20 möglich), Senkwehen (letzte Wochen), Vorwehen und Geburtswehen (regelmäßig, schmerzhaft, muttermund-öffnend). Bei regelmäßigen Wehen alle 5 Minuten über eine Stunde sollte die Klinik kontaktiert werden.

Wochenbett

Die ersten 6–8 Wochen nach der Geburt – körperliche Erholung, Bindungsaufbau, Hebammenbetreuung.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Hebammenbesuche bis zu 12 Wochen nach der Geburt. In den ersten 10 Tagen sind täglich Besuche möglich, danach nach Bedarf.